Ihre Gasummeldung

Ich übernehme eine Wohnung von einem anderen Mieter/Eigentümer und der Gasanschluss soll eingeschaltet bleiben. Was muss ich tun?


Hier haben Sie zwei Möglichkeiten:

Möglichkeit 1

Sie füllen gemeinsam mit dem bisherigen Mieter/Eigentümer ein Übergabeprotokoll aus, welches von beiden Parteien unterschrieben wird. Bei Unterfertigung des Netzzugangsvertrages und Nennung des Gaslieferanten in unseren Büroräumlichkeiten übergeben Sie uns das unterschriebene Übergabeprotokoll.


Möglichkeit 2

Sie melden bitte zeitgerecht (etwa 1 Woche vor dem gewünschten Ummeldungstermin) die Ummeldung und vereinbaren einen Termin, an dem Sie für die Unterfertigung des Netzzugangsvertrages vor Ort sind. Unser Techniker wird zum vereinbarten Datum den Zählerstand der Anlage ablesen und mit Ihnen den Netzzugangsvertrag erstellen.