Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass unsere Reparatur der Energie Ried einen neuen Standort bezogen hat. Ab sofort finden Sie uns im:
Red Zac GebÀude, Hauptplatz 39, 4910 Ried im Innkreis, im 3. Stock.
Bitte beachten Sie, dass am Montag, dem 14.07.2025, nur ein eingeschrÀnkter Reparaturbetrieb möglich sein wird. Ab Dienstag15.07.2025 können wir wieder unseren regulÀren Betrieb aufnehmen.
Wir freuen uns ĂŒber Ihre Reparaturannahmen und sind bereit, Ihre GerĂ€te und Anlagen zu warten und zu reparieren. Unser Team ist darauf vorbereitet, Ihnen an unserem neuen Standort weiterhin bestmöglichen Service zu bieten. Wir bitten um Ihr VerstĂ€ndnis fĂŒr mögliche Unannehmlichkeiten wĂ€hrend des Umzugs und freuen uns darauf, Sie bald in unseren neuen RĂ€umlichkeiten begrĂŒĂen zu können.
Um die BefĂŒllungen besser zu koordinieren, bitten wir dich, folgende Regelung einzuhalten:
Montag, Dienstag, Mittwoch: Alle WohnhÀuser mit geraden Hausnummern (2, 4, 6 ...) bis 22 Uhr
Freitag, Samstag, Sonntag: Alle WohnhÀuser mit ungeraden Hausnummern (1, 3, 5 ...) bis 22 Uhr
Donnerstag: Keine PoolfĂŒllungen, um unseren Brunnen und HochbehĂ€ltern eine Erholungspause zu gönnen
Deine Mithilfe hilft uns, die Wasserversorgung in Ried stabil zu halten. Teile diesen Beitrag mit deinen Nachbarn und Freunden, um sicherzustellen, dass jeder ĂŒber diese wichtigen Regeln informiert ist.
Danke fĂŒr deine Kooperation und einen schönen Sommer !
Das neue Kundencenter der Energie Ried GmbH finden Sie ab sofort ⥠am Hauptplatz 18 in 4910 Ried
Montag bis Donnerstag: 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00
Freitag: 07:30 - 11:00
Aktuelle Informationen zur RĂŒckerstattung des Netzzutrittsentgelts fĂŒr PV-Anlagen
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden (OGH, 1 Ob 85/24t) und (OGH, 7 Ob 106/24z), dass beim Anschluss einer neuen Stromerzeugungsanlage â wie einer Photovoltaik-Anlage â an einen bestehenden Netzanschluss, der bereits zum Strombezug genutzt wird und in der vorhandenen AnschlusskapazitĂ€t bleibt, kein Netzzutrittsentgelt anfĂ€llt.
Was bedeutet das Urteil fĂŒr Sie?
Falls Sie eine Stromerzeugungsanlage installiert haben und dafĂŒr ein pauschales Netzzutrittsentgelt berechnet wurde, könnte eine RĂŒckerstattung in Frage kommen. Diese Regelung betrifft jedoch nur Anlagen, fĂŒr die keine zusĂ€tzlichen MaĂnahmen im Netz erforderlich waren.
Wie gehen wir vor?
Wir setzen die Entscheidung des OGH unmittelbar um und haben daher die Systematik zur Ermittlung und Verrechnung des Netzzutrittsentgelts angepasst.
Wichtige Informationen fĂŒr Sie:
Kein Handlungsbedarf: Sie mĂŒssen nicht aktiv werden oder sich an uns wenden. Wir prĂŒfen alle betroffenen FĂ€lle proaktiv.
Information ĂŒber RĂŒckerstattungen: Sollten Sie Anspruch auf RĂŒckerstattung haben, informieren wir Sie persönlich ĂŒber die nĂ€chsten Schritte.
Wir bitten um VerstÀndnis, dass die Umsetzung dieser Prozesse einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Herzlichen GlĂŒckwunsch an unsere ausgezeichneten Lehrlinge!
Wir sind stolz auf Has Marcel und Schilcher Jonas, die ihre Ausbildung mit Auszeichnung abgeschlossen haben.
Am 25.September 2024 empfing Landeshauptmann Thomas Stelzer die ehemaligen Lehrlinge in Linz und wĂŒrdigte ihre herausragenden Leistungen.