Grundversorgung Gas
Recht auf Grundversorgung
Laut der gesetzlichen Vorgaben, können sich Haushaltskunden und Kleinunternehmen auf die Grundversorgung, gemÀà § 124 Gaswirtschaftsgesetz (GWG) schriftlich berufen.
Folgende Energiebezugspreise werden angeboten:
Falls Sie sich auf die Grundversorgung berufen möchten, senden Sie das Formular Lieferantrag fĂŒr Grundversorgung aus und retournieren es per Post oder per E-Mail an vertrieb@energie-ried.at
Es können sich ausschlieĂlich Haushaltskunden und Kleinunternehmen mit einem standardisierten Lastprofil auf die Grundversorgung berufen. Voraussetzung fĂŒr die Belieferung ist die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung, in der Höhe einer monatlichen Teilzahlung und das Unterzeichnen des Energieliefervertrags.
Es gelten die Allgemeinen Gaslieferbedingungen fĂŒr Kunden der Energie Ried GmbH insbesondere Punkt XIII und XVIII.