Grundversorgung Gas
Recht auf Grundversorgung
Laut der gesetzlichen Vorgaben, können sich Haushaltskunden und Kleinunternehmen auf die Grundversorgung, gemäß § 124 Gaswirtschaftsgesetz (GWG) schriftlich berufen.
Folgende Energiebezugspreise werden angeboten:
Falls Sie sich auf die Grundversorgung berufen möchten, senden Sie das Formular Lieferantrag für Grundversorgung aus und retournieren es per Post oder per E-Mail an office@energie-ried.at.
Es können sich ausschließlich Haushaltskunden und Kleinunternehmen mit einem standardisierten Lastprofil auf die Grundversorgung berufen. Voraussetzung für die Belieferung ist die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung, in der Höhe einer monatlichen Teilzahlung und das Unterzeichnen des Energieliefervertrags.
Es gelten die Allgemeinen Gaslieferbedingungen für Kunden der Energie Ried GmbH insbesondere Punkt XIII und XVIII.