Ab 2. November 2026 startet die Neuauflage der bundesweiten Förderaktion „Kesseltausch 2026“. Wer seine bestehende fossile Heizung durch ein modernes, klimafreundliches Heizsystem ersetzt, kann sich attraktive finanzielle Zuschüsse sichern. Gefördert werden unter anderem Fernwärmeanschlüsse, Wärmepumpen sowie moderne Holzheizungen.
Mit der Neuauflage der Förderaktion „Kesseltausch 2026“ setzt der Bund einen weiteren Anreiz für den Umstieg auf nachhaltige Heiztechnologien. Ziel ist es, fossile Energieträger wie Öl, Gas oder Kohle langfristig durch klimafreundliche Alternativen zu ersetzen und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die in einem bestehenden Ein- oder Zweifamilienhaus beziehungsweise Reihenhaus ihre bisherige fossile Heizungsanlage austauschen möchten.
Im Rahmen der Förderaktion wird der Ersatz bestehender Heizungen, die mit Öl, Gas, Kohle, Koks oder als Elektrospeicherheizung betrieben werden, durch klimafreundliche Heizsysteme unterstützt.
Dabei stehen folgende Technologien zur Auswahl:
Nah- und Fernwärme: Der Anschluss an ein klimafreundliches oder hocheffizientes Nah- beziehungsweise Fernwärmenetz wird vorrangig gefördert.
Wärmepumpen: Gefördert werden Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen, sofern die technischen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Holzzentralheizungen: Auch der Umstieg auf moderne Pellets-, Hackgut- oder Stückholzheizungen wird finanziell unterstützt.
Grundsätzlich gilt bei der Förderaktion ein Vorrang für klimafreundliche oder hocheffiziente Nah- und Fernwärme.
Ist ein entsprechender Anschluss aus technischen Gründen nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, kann alternativ eine Wärmepumpe oder Holzzentralheizung gefördert werden.
Eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit liegt laut Förderrichtlinie vor, wenn die Investitionskosten des alternativen Heizsystems mindestens 25 Prozent unter jenen eines Fernwärmeanschlusses liegen.
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses. Die Höhe richtet sich nach dem neu installierten Heizsystem und möglichen zusätzlichen Förderboni.
| Geförderte Maßnahme | Maximale Förderung |
|---|---|
| Klimafreundlicher oder hocheffizienter Nah-/Fernwärmeanschluss | 4.000 € |
| Wärmepumpe | 5.000 € |
| Pellets-, Hackgut- oder Stückholzheizung | 6.000 € |
| Zusatzbonus für thermische Solaranlage | + 2.500 € |
| Zusatzbonus für Tiefenbohrung oder Brunnen | + 5.000 € |
Die zusätzlichen Förderboni können bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen in Anspruch genommen werden.
Der Solarbonus gilt für die gleichzeitige Errichtung einer thermischen Solaranlage mit einer Bruttokollektorfläche von mindestens sechs Quadratmetern. Photovoltaikanlagen sind im Rahmen dieses Bonus nicht förderfähig.
Der Bonus für Tiefenbohrungen oder Brunnen kann bei der gleichzeitigen Errichtung einer entsprechenden Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe gewährt werden.
Wichtig: Bei bestimmten Wärmepumpen mit Kältemitteln mit höherem Treibhauspotenzial sowie bei Holzheizungen, die ausschließlich ältere Emissionsanforderungen erfüllen, kann sich die ermittelte Förderung um 20 Prozent reduzieren.
Die Förderaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Miteigentümer, Bauberechtigte sowie Mieterinnen und Mieter eines bestehenden Ein- oder Zweifamilienhauses beziehungsweise Reihenhauses.
Besonders interessant sind folgende Rahmenbedingungen:
Es ist kein Hauptwohnsitz am Standort des Heizungstausches erforderlich.
Es erfolgt keine Einkommensprüfung.
Für die bestehende fossile Heizung ist kein Mindestalter vorgeschrieben.
Pro Standort kann grundsätzlich nur ein Förderantrag gestellt werden.
Damit können auch Eigentümer von Zweitwohnsitzen oder vermieteten Wohngebäuden unter den entsprechenden Voraussetzungen von der Förderung profitieren.
Die Förderung umfasst nicht nur die Anschaffung des neuen Heizsystems, sondern auch weitere Kosten, die unmittelbar mit dem Heizungstausch verbunden sind.
Dazu zählen insbesondere die Material- und Montagekosten, Planungskosten sowie die fachgerechte Demontage und Entsorgung der alten Heizungsanlage und bestehender Tankanlagen.
Voraussetzung ist, dass die neue Anlage von einem Fachbetrieb fachgerecht und entsprechend den geltenden technischen Vorschriften installiert wird. In Eigenregie errichtete Anlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Außerdem müssen sämtliche noch vorhandenen fossilen Heizsysteme im Zuge des Heizungstausches außer Betrieb genommen, stillgelegt und fachgerecht entsorgt werden.
Ist eine Entfernung bestehender Brennstofftanks nicht möglich, müssen diese zumindest entleert, gereinigt und verplombt werden.
Die Neuauflage der Förderaktion startet am 2. November 2026.
Ab diesem Zeitpunkt können sich interessierte Privatpersonen online für die Förderung registrieren.
Folgende Termine sind besonders wichtig:
07.10.2026: Beginn des förderfähigen Leistungszeitraums. Lieferungen und Leistungen ab diesem Datum können berücksichtigt werden.
02.11.2026: Start der Online-Registrierung und Antragstellung.
31.12.2026: Spätestes Ende der Registrierungs- und Antragsfrist, sofern das Förderbudget nicht bereits vorher ausgeschöpft ist.
9 Monate ab Registrierung: Innerhalb dieses Zeitraums muss die Heizungsanlage fertiggestellt, abgerechnet und der Förderantrag eingereicht werden.
Da die Fördermittel begrenzt sind, empfiehlt es sich, den geplanten Heizungstausch frühzeitig vorzubereiten und die Registrierung rechtzeitig durchzuführen.
Die Beantragung der Förderung erfolgt in zwei Schritten und ausschließlich online über die Website der Sanierungsoffensive.
Zunächst erfolgt die Registrierung des geplanten oder bereits umgesetzten Heizungstausches.
Dafür werden Angaben zur antragstellenden Person, zum Gebäude, zur geplanten Heizungsanlage sowie zu den voraussichtlichen Investitionskosten benötigt.
Zusätzlich ist ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes erforderlich. Die Energieberatung kann vor Ort, telefonisch oder digital durchgeführt werden und muss sich auf den betreffenden Standort beziehen.
Für den Abschluss der Registrierung ist außerdem eine aktive ID Austria oder eine hochgeladene Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich.
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Antragsteller eine Bestätigung per E-Mail. Gleichzeitig wird das entsprechende Förderbudget für neun Monate reserviert.
Nach der Registrierung kann die geplante Heizungsmodernisierung umgesetzt beziehungsweise eine bereits begonnene Maßnahme fertiggestellt werden.
Die neue Heizungsanlage muss fachgerecht installiert und vollständig abgerechnet sein, bevor der eigentliche Förderantrag gestellt wird.
Für die Antragstellung werden insbesondere folgende Unterlagen benötigt:
Ausgefülltes und unterfertigtes Endabrechnungsformular
Rechnungen über den Heizungstausch und gegebenenfalls über zusätzliche förderfähige Maßnahmen
Nachweise entsprechend den geltenden Förderbedingungen
Die Rechnungen müssen auf die antragstellende Person ausgestellt und von dieser bezahlt worden sein.
Nach Einreichung werden die Unterlagen von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) geprüft. Bei positiver Prüfung und anschließender Genehmigung erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.
Neben der bundesweiten Förderung können unter bestimmten Voraussetzungen auch zusätzliche Fördermöglichkeiten der Bundesländer genutzt werden.
Eine Kombination mit Landesförderungen ist grundsätzlich zulässig. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die insgesamt erhaltenen Fördermittel die tatsächlichen Investitionskosten des Projekts nicht übersteigen dürfen.
Es empfiehlt sich daher, bereits vor der Umsetzung eines Heizungstausches sämtliche verfügbaren Fördermöglichkeiten zu prüfen.
Der Umstieg von einer fossilen Heizung auf ein modernes, klimafreundliches Heizsystem ist eine Investition in die Zukunft. Neben einer langfristigen Reduktion fossiler Energieträger können moderne Heiztechnologien zu einer effizienten und nachhaltigen Wärmeversorgung beitragen.
Mit der Förderaktion „Kesseltausch 2026“ bietet der Bund eine finanzielle Unterstützung für alle, die ihre bestehende Heizungsanlage modernisieren möchten.
Wer einen Heizungstausch plant, sollte sich frühzeitig über die technischen Voraussetzungen, die verfügbaren Fördermittel und die notwendigen Schritte zur Antragstellung informieren.
Weitere Informationen sowie die Online-Registrierung finden Sie unter:
Sie interessieren sich für einen Fernwärmeanschluss? Dann nehmen Sie am besten gleich Kontakt mit der Energie Ried auf und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen. Der Umstieg auf Fernwärme wird im Rahmen der neuen Kesseltausch-Förderung mit bis zu 4.000 Euro unterstützt, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Tel: 07752 911-0
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