Energie gemeinsam nutzen
Der Zweck von Energiegemeinschaften besteht darin, dass sich natürliche bzw. juristische Personen zusammenschließen und Energie gemeinsam nutzen.
Man unterscheidet zwischen folgenden Energiegemeinschaften:
Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage erzeugt elektrische Energie zur Deckung des Verbrauchs der teilnehmenden Berechtigten, z.B. für Bewohner einer Wohnanlage, die den produzierten Strom der PV-Anlage gemeinsam nutzen und auch verkaufen.
Der teilnehmende Berechtigte ist dabei eine juristische oder natürliche Person oder eingetragene Personengesellschaft, die mit ihrer Verbrauchsanlage einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage zugeordnet ist.
Aufteilungsmethoden der erzeugten Energie auf die Teilnehmer
Hier wird der erzeugte PV-Strom den Teilnehmern nach dem tatsächlichen Verbrauch zugeordnet.
Der nicht verbrauchte, noch überschüssige Strom wird der jeweiligen Erzeugungsanlage zugerechnet.
Umsetzung
- Kontaktaufnahme mit Energie Ried GmbH
- Registrierung bei ebUtilities
Sie erhalten eine eindeutige Registrierungsnummer, auch Marktpartner-ID genannt. - Differenziert wird wie folgt:
Bei GEA: GC-Nummer
Bei EEG: RC-Nummer
Bei BEG: CC-Nummer
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